Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Leistungen der
RS Eventtechnik GbR
Anschrift: Neckarstraße 20, 63303 Dreieich
Telefon: +49 160 98 99 63 26
Mail: info@rseventtechnik.de
Ist-IdNr.: DE352237773
(nachfolgend „wir“, „uns“ oder „RS Eventtechnik“)
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns und unseren Kunden über:
o Verkauf von Veranstaltungsequipment,
o Vermietung von Veranstaltungsequipment,
o Organisation und Durchführung von Veranstaltungen,
o Personaldienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik
jeweils deutschlandweit, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl:
o Verbraucher (§ 13 BGB), also jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigenberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als auch
o Unternehmer (§ 14 BGB), also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Kontakt
1. Vertragspartner des Kunden ist:
RS Eventtechnik GbR
Anschrift: Neckarstraße 20, 63303 Dreieich
Telefon: +49 160 98 99 63 26
Mail: info@rseventtechnik.de
USt-IdNr.: DE352237773
2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Angebotsanfragen und Bestellungen vollständige und richtige Daten anzugeben.
3. Leistungsbeschreibung
1. Wir erbringen insbesondere folgende Leistungen:
o Verkauf von Veranstaltungstechnik und -equipment (z. B. Licht-, Ton-, Bühnen- und Medientechnik),
o Vermietung von Veranstaltungsequipment,
o technische Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen,
o Bereitstellung von Fachpersonal im Bereich Veranstaltungstechnik (z. B. Techniker, Operator, Stagehands).
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung oder der zwischen uns und dem Kunden individuell
getroffenen Vereinbarung.
3. Wir sind berechtigt, sich zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten geeigneter
Subunternehmer zu bedienen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
4. Vertragsschluss (Website, E-Mail, Telefon)
1. Unsere auf der Website, in Broschüren oder sonstigen Medien dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche
Leistungsdarstellung dar.
2. Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage insbesondere über:
o unser Online-Kontaktformular auf der Website,
o per E-Mail,
o telefonisch stellen
3. Auf Basis der Anfrage erstellen wir dem Kunden ein individuelles Angebot (z. B. per E-Mail). Dieses Angebot ist, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 14
Tage ab Zugang beim Kunden gültig.
4. Der Vertrag kommt zustande durch:
o schriftliche oder textliche Annahme (E-Mail ausreichend) des Angebots durch den Kunden oder
o Bestätigung einer vom Kunden ausgelösten Bestellung durch unsere Auftragsbestätigung.
5. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Mehraufwände werden nach den
vereinbarten oder, falls nicht vereinbart, nach unseren üblichen Stundensätzen abgerechnet.
5. Preise, Zahlung, Fälligkeit
1. Alle Preisangaben:
o gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer,
o gegenüber Unternehmern verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes angegeben ist.
2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Lager bzw. ab unserem Standort. Transport-, Liefer- und Versandkosten werden gesondert berechnet,
sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.
3. Zahlungen sind – sofern im Angebot nicht abweichend geregelt – wie folgt fällig:
o bei reinen Mietleistungen und Veranstaltungspaketen: Vorkasse oder Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
o bei reinen Kaufgeschäften (Verkauf von Equipment): Vorkasse oder Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern bleibt die
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vorbehalten.
5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Bei Verbrauchern gilt dies nur eingeschränkt, soweit Aufrechnungen aus demselben Vertragsverhältnis erfolgen.
6. Vermietung von Veranstaltungsequipment
6.1 Allgemeines
1. Mietgegenstand ist das im jeweiligen Angebot / der Auftragsbestätigung bezeichnete Veranstaltungsequipment.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen.
3. Mietzeit ist der im Vertrag vereinbarte Zeitraum, beginnend mit Bereitstellung/Übergabe und endend mit Rückgabe an uns.
6.2 Übergabe und Rückgabe
1. Die Übergabe erfolgt je nach Vereinbarung:
o durch Abholung des Kunden an unserem Standort oder
o durch Lieferung durch uns / durch einen von uns beauftragten Transportdienstleister.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf äußerlich erkennbare Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige
Beanstandungen unverzüglich zu melden.
3. Die Rückgabe hat zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und, soweit nicht anders vereinbart, in gereinigtem, ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand
zu erfolgen.
4. Bei verspäteter Rückgabe sind wir berechtigt, zusätzliche Mietgebühren entsprechend der vereinbarten Tagesmiete zu berechnen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6.3 Verlust, Beschädigung, Versicherung
1. Der Kunde haftet während der Mietzeit für Verlust, Diebstahl und Beschädigungen des Mietgegenstands, soweit diese nicht auf unser
Verschulden zurückzuführen sind.
2. Wir sind berechtigt, im Schadensfall die Kosten für Reparatur bzw. bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert geltend zu machen, abzüglich eines
ggf. vorhandenen Restwertes.
3. Wir empfehlen insbesondere gewerblichen Kunden, eine geeignete Veranstaltungshaftpflichtversicherung bzw. Equipmentversicherung abzuschließen.
7. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
1. Soweit wir die technische Planung, Organisation und/oder Durchführung von Veranstaltungen übernehmen, richtet sich der genaue Leistungsumfang nach
dem jeweiligen Angebot/Auftragsbestätigung.
2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
o alle für die Veranstaltung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen,
o notwendige behördliche Genehmigungen (z. B. Sondernutzung, Lärmschutz, Brandschutz) einzuholen, sofern nicht ausdrücklich
vertraglich vereinbart ist, dass wir diese übernehmen,
o für freien Zugang zu den Veranstaltungsflächen sowie ausreichende Stromversorgung nach den technischen Vorgaben Sorge zu tragen.
3. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung
des Kunden entstehen, können wir dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.
4. Wir schulden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten
Veranstaltungserfolg (z. B. Besucherzahlen, Umsatz des Kunden).
8. Personaldienstleistungen (Eventtechnik-Personal)
1. Soweit wir Personal (z. B. Techniker, Operator, Stagehands) zur Verfügung stellen, bleiben diese Personen in der Regel unseren Weisungen unterstellt. Eine
Arbeitnehmerüberlassung im rechtlichen Sinne liegt nur vor, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal sichere Arbeitsbedingungen vorfindet (z. B. Einhaltung von Arbeitsschutz- und
Sicherheitsvorschriften, ausreichende Sicherung von Bühnen und Aufbauten).
3. Weisungen des Kunden dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften oder unsere internen Sicherheitsstandards
verstoßen. In einem solchen Fall ist unser Personal berechtigt, die Tätigkeit zu verweigern, ohne dass hierdurch ein Rücktritts- oder Minderungsrecht des
Kunden entsteht.
9. Termine, Leistungsstörungen, höhere Gewalt
1. Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
2. Verzögern sich Leistungen aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Naturereignisse, behördliche Anordnungen,
Pandemien, Stromausfälle, unverschuldete Lieferprobleme), verlängern sich Fristen angemessen. Über derartige Verzögerungen informieren wir den Kunden
unverzüglich.
3. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Partei zu vertretender Umstände unmöglich, trägt jede Partei ihre bis
dahin entstandenen eigenen Kosten. Soweit bereits im Voraus Leistungen bezahlt wurden, die nicht mehr erbracht werden können, werden diese anteilig erstattet.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)
1. Nur Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (z. B. Buchung ausschließlich per E-Mail,
Telefon, Online-Formular) ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
2. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Es genügt, wenn die Erklärung vor Ablauf der
Widerrufsfrist abgesendet wird.
3. Das Widerrufsrecht kann nach den gesetzlichen Regelungen insbesondere ausgeschlossen sein bei:
o Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Ausführung
vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert,
o Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Freizeitbetätigung, Veranstaltung und ähnlichen Terminen, wenn der
Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z. B. Veranstaltung an einem bestimmten Datum).
4. Über das konkrete Widerrufsrecht inklusive einer Muster-Widerrufserklärung informieren wir Verbraucher gesondert in unserer Widerrufsbelehrung, die auf
unserer Website bereitgestellt wird.
11. Stornierung / Rücktritt durch den Kunden
1. Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Kunde vertraglich eine Stornierung/Rücktritt erklären. Ein Anspruch auf eine kostenfreie
Stornierung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Bei Stornierung von Veranstaltungen oder Mietleistungen durch den Kunden können wir, soweit im Einzelvertrag nicht anders geregelt, eine pauschale
Entschädigung in folgender Höhe verlangen:
o ab 20 Werktagen vor Veranstaltungstermin: 20 % des vereinbarten NettoGesamtpreises,
o ab 15 Werktagen vor Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten NettoGesamtpreises,
o ab 10 Werktagen vor Veranstaltungstermin: 70 % des vereinbarten NettoGesamtpreises,
o bei weniger als 5 Werktagen vor Veranstaltungstermin: 90 % des vereinbarten Netto-Gesamtpreises.
3. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Bereits von uns nachweislich erbrachte Leistungen (z. B. Planung, Vorbereitungen, Drittleistungen) sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.
12. Gewährleistung
1. Für Kaufverträge (Verkauf von Equipment) gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen 12 Monate ab Gefahrübergang, es sei denn, es handelt
sich um einen Fall der Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz. Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung gegenüber Unternehmern vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden.
3. Offensichtliche Mängel sind uns von Unternehmern unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die
rechtzeitige Anzeige, gelten die gelieferten Sachen als genehmigt.
4. Für Dienstleistungen (z. B. technische Betreuung) schulden wir die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg,
soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
13. Haftung
1. Wir haften unbeschränkt:
o bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
o bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
o nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
o bei Übernahme einer Garantie, soweit diese ausdrücklich als solche bezeichnet wurde.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
o für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Eine weitergehende Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorgaben entgegenstehen.
14. Datenschutz
1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
2. Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt, die auf unserer Website
abrufbar ist.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist [Sitz des Anbieters] ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
3. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Für Verbraucher gilt diese Gerichtsstandsregelung nicht.
16. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form
vorgeschrieben ist.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.